Stand Januar 2022

Präambel

Die vertraglichen Rechte zwischen den Vertragsparteien ergeben sich alleine aus den schriftlichen Vereinbarungen und aus diesen allgemeinen Buchungs- und Veranstaltungsbedingungen.

  1. Anmeldung
    1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie soulplay den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, über die Webseite oder elektronisch erfolgen. Der Vertrag wird erst dann verbindlich, wenn soulplay Ihnen die Buchung schriftlich oder per Email bestätigt.
    2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weist soulplay Sie hierauf in der Bestätigung ausdrücklich hin. Für diesen Fall ist soulplay an dieses neue Angebot 10 Tage ab Datum des Angebotes gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie dieses nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfangsdatum widerrufen.
  2. Leistungen
    1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in Ihrer Buchungsbestätigung. 
    2. soulplay behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Veranstalter Sie in der Buchungsbestätigung selbstverständlich informieren wird.
    3. Für gebuchte Übernachtungen gilt Folgendes:
      • Die Zimmer dürfen nur von der im Angebot angegebenen und in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
      • Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 11:00h geräumt sein.
      • Jeder Gast verpflichtet sich, die Zimmer und Seminarräume nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Jeder Gast ist darüber hinaus verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
  3. Leistungs- und Preisänderungen
    1. Der Angebotspreis umfasst die in Ziff. 2. im Einzelnen aufgeführten Leistungen.
    2. soulplay behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Seminarhauskosten in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin mehr als 3 Monate liegen.
    3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Retreat/Workshoppreises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird die Veranstalterin Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Workshop oder Retreat zu verlangen, wenn soulplay in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für Sie aus dem bestehenden Angebot anzubieten.
    4. Sie haben diese Rechte innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber schriftlich geltend zu machen.
  4. Bezahlung
    1. Mit Vertragsschluss leisten Sie die ausgeschriebene Anzahlung oder bei eintägigen Veranstaltungen den Gesamtbetrag pro Teilnehmer*in.
    2. Da soulplay selbst Vorausleistungen erbringt, muss die Veranstalterin den restlichen Angebotspreis schon vor Antritt erheben, jedoch nicht früher als 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
    3. Wenn bis zum Antritt der Veranstaltungspreis nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag aufgelöst. soulplay kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein von soulplay zu vertretener Mangel vorliegt.
    4. Für alle Zahlungen ist folgende Bankverbindung geltend: Konto-Inhaberin: Anna Elisa Riedl, Solarisbank Berlin, IBAN: DE33110101002994502468, BIC: SOBKDEBBXXX
  5. Rücktritt durch den Teilnehmenden/Umbuchungen
    1. Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch eine an soulplay gerichtete schriftliche Erklärung von der Buchung zurücktreten.
    2. Treten Sie vom Vertrag zurück oder erscheinen Sie nicht zur Veranstaltung, so kann soulplay Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.
    3. Die Rücktrittspauschalen, die soulplay im Falle des Rücktritts vor Beginn der Veranstaltung je angemeldetem Teilnehmer fordern kann, beziffern sich wie folgt:
      bis zum 30. Tag vor Veranstaltungstermin: Einbehalt der Anzahlung
      • vom 29.-9. Tag vor Veranstaltungstermin: 50%
      • vom 8.-5. Tag vor Veranstaltungstermin: 80%
      • ab dem 3. Tag vor Veranstaltungstermin: 100% des Veranstaltungspreises
      • Nach Ablauf der o.g. Fristen/No Show kann als Entschädigung der volle Preis verlangt werden.
      • Hiervon unberührt bleibt Ihr Recht, soulplay nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist.
  6. Bei Umbuchungen kann soulplay bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50€ pro Teilnehmer erheben:
    Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt oder Seminarbeginn.
    1. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen gem. Ziff. 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, deren Kosten unter 20€ liegen.
    2. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmende soulplay gegenüber als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
    3. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
  7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
    1. Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag kündigen:
      • Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird.
        Das gleiche gilt, wenn sich der Vertragspartner in unzumutbarer Art und Weise vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
      • Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Veranstalterin deshalb nicht möglich ist, weil die ihm im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würde.
        Ein Rücktritt der Veranstalterin besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat, oder er nicht versucht hat, dem Teilnehmenden ein vergleichbares Ersatzangebot zu unterbreiten.
      • Die Veranstalterin muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
  8. Außergewöhnliche Umstände
    1. Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Teilnehmende als auch soulplay den Vertrag kündigen.
      Die Veranstalterin zahlt dann den eingezahlten Veranstaltungspreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten und zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
    2. Erfolgt die Kündigung nach Veranstaltungsbeginn, ist die Veranstalterin verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Teilnehmern, falls das vertraglich vereinbart ist, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Teilnehmer alleine zu tragen.
  9. Haftung und Haftungsbeschränkungen
    1. Wird im Rahmen einer Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Teilnehmer hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt soulplay insoweit Fremdleistungen, sofern der Veranstalter in der Ausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hinweist. soulplay haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.
      Im Übrigen haftet soulplay nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Angebotsausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
    2. Ein Schadensersatzanspruch gegen soulplay ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
    3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betreuten Personen.
  10. Hinweise
    1. Im Buchungspreis ist keine Rücktrittskostenversicherung enthalten. soulplay empfiehlt Ihnen aber dringend den Abschluss einer derartigen Versicherung.
    2. Bei Beanstandungen muss der Teilnehmende unverzüglich bei der örtlichen Veranstaltungsleitung, bzw. bei der/dem in den Unterlagen oder der Website angegebenen Stelle/Ansprechpartner den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen.
  11. Allgemeines
    1. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Buchungsbedingungen oder getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
      Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regel zu ersetzen.
    2. Für alle Vermittlungsleistungen des Einzelunternehmen soulplay – anna elisa riedl gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Passiv-Prozesse, ist Stuttgart.
  12. Datenschutz
    1. Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert soulplay Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse).
    2. Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Buchungsanfrage zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Veranstaltungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht per E-mail kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
  13. Disclaimer
    1. Die Angebote sind Weiterbildungen und dienen der Wissenserweiterung, der inneren Entwicklung sowie der bewussten Körper- und Stimmarbeit. Unsere Arbeit, v.a. das Yogatraining, ersetzt keinen Arztbesuch oder eine therapeutische Behandlung. Bitte berücksichtigen Sie dies stets bei Ihren Entscheidungen und sorgen Sie gut für sich.
  14. Copyright
    1. Für alle Inhalte, Arbeitsblätter, eBooks, Podcasts, Videos und Veröffentlichungen behält sich die Autorin alle Rechte am Inhalt vor. Die Seiten meiner Website können ausschließlich zur privaten nichtkommerziellen Nutzung unverändert zitiert, kopiert und frei weitergegeben werden, unter Angabe der Quelle. Darüberhinausgehende Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Das alleinige Copyright und das Publikationsrecht verbleiben bei soulplay. Ich erkläre hiermit, dass der Inhalt meiner Website nicht gegen geltendes deutsches Recht verstößt und niemand außer mir selbst die Verantwortung für Inhalt und Gestaltung trägt.
  15. Druckfehler
    1. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Veranstaltungsvertrages.

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Tel.: 0049-179-4331889, info@soulplaycompany.com